Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung muss nicht stationär erfolgen. In vielen Fällen ist es sogar sinnvoller die Therapie bei gleichwertiger Qualität ambulant in der Reha durchzuführen.

Bitten Sie Ihren Krankenhausarzt einen Antrag auf ambulante Rehabehandlung in der Reha Hamburg bei Ihrem Kostenträger einzureichen. Ihr Wunsch die Einrichtung betreffend hat nach der Reform des Sozialgesetzbuches im Jahr 2001 einen hohen Stellenwert erhalten. Der Antrag wird dem Kostenträger und der Reha Hamburg zugesandt.