Berufsgenossenschaft
Der Gesetzgeber hat der ambulanten Rehabilitation einen hohen Stellenwert eingeräumt. Nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ hat die Rehabilitationsbehandlung prinzipiell immer ambulant zu erfolgen, nur wenn eine ambulante Therapie aus dringenden Gründen nicht möglich ist kann eine stationäre Rehabilitation genehmigt werden.
Die Qualität der ambulanten Rehabilitation ist inzwischen durch umfangreiche Studien bestätigt worden, die Behandlungsergebnisse sind der stationären Rehabilitation gleichwertig und dies bei deutlich geringeren Gesamtkosten. Ein weiterer Vorteil ist der Fortbestand der Integration ins soziale Umfeld.
Voraussetzung - „Arbeitusunfall“
Ablauf
Sie benötigen eine Verordnung über Heilmittel oder EAP von Ihrem behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Heilverfahren Arzt (H-Arzt). Zusammen mit einem Kostenvoranschlag der Reha Hamburg wird dieser zur Berufsgenossenschaft geschickt. Die Bewilligung erfolgt umgehend und Sie können mit der Therapie beginnen. Die Reha Hamburg hat die Zulassung für alle Berufsgenossenschaften.