Heilmittel

Unter Heilmittel werden alle Maßnahmen zusammengefaßt, die vom Vertragsarzt verordnet werden können.
Die "Heilmittelrichtlinien" vom 1.7.2004 regeln, den Umfang und die Maßnahmen der Heilmittel.

Heilmittel sind:

  • Krankengymnastik
  • Manuelle Therapie
  • Traditionsbehandlung/Schlingentisch
  • Elektrotherapie
  • Wärmetherapie (ggf. spezifiziert als Fango, Heißluft etc.)
  • Eisanwendungen
  • Massagen
  • Lymphdrainagen
  • Gerätegestützte Krankengymnastik
    (bezeichnet eine Übungsbehandlung an Geräten, hier können bis zu drei Patienten von einer Krankengymnastin betreut werden. Zeitlicher Umfang: bis zu einer Stunde)
  • Standardisierte Heilmittelkombination (D) (früher D1)
    (setzt sich zusammen aus Krankengymnastik, einer pysikalischen Anwendung, z.B. Wärmepackung und Übungen an drei Geräten. Zeitlicher Umfang: bis zu einer Stunde)