Heilmittel
Unter Heilmittel werden alle Maßnahmen zusammengefaßt, die vom Vertragsarzt verordnet werden können.
Die "Heilmittelrichtlinien" vom 1.7.2004 regeln, den Umfang und die Maßnahmen der Heilmittel.
Heilmittel sind:
- Krankengymnastik
- Manuelle Therapie
- Traditionsbehandlung/Schlingentisch
- Elektrotherapie
- Wärmetherapie (ggf. spezifiziert als Fango, Heißluft etc.)
- Eisanwendungen
- Massagen
- Lymphdrainagen
- Gerätegestützte Krankengymnastik
(bezeichnet eine Übungsbehandlung an Geräten, hier können bis zu drei Patienten von einer Krankengymnastin betreut werden. Zeitlicher Umfang: bis zu einer Stunde)
- Standardisierte Heilmittelkombination (D) (früher D1)
(setzt sich zusammen aus Krankengymnastik, einer pysikalischen Anwendung, z.B. Wärmepackung und Übungen an drei Geräten. Zeitlicher Umfang: bis zu einer Stunde)