Zugangswege

Der Gesetzgeber hat der ambulanten Rehabilitation einen hohen Stellenwert eingeräumt. Nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ hat die Rehabilitationsbehandlung prinzipiell immer ambulant zu erfolgen, nur wenn eine ambulante Therapie aus dringenden Gründen nicht möglich ist, kann eine stationäre Rehabilitation genehmigt werden.

Die Qualität der ambulanten Rehabilitation ist inzwischen durch umfangreiche Studien bestätigt worden, die Behandlungsergebnisse sind der stationären Rehabilitation gleichwertig und dies bei deutlich geringeren Gesamtkosten. Ein weiterer Vorteil ist der Fortbestand der Integration ins soziale Umfeld.

Für folgende Personen bietet die reha hamburg eine ambulante Rehabilitation an:
  • gesetzlich Versicherte
  • privat Versicherte
  • Patienten infolge eines Arbeitsunfalls
  • Vorsorgeklur für Polizei- und Feuerwehrbeamte

Informationen zu den unterschiedlichen Zugangswegen erhalten Sie auf den Folgeseiten.